Kosten bei der Prophylaxebehandlung

Die professionelle Prophylaxe bei Erwachsenen ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten im Zuge der Kostenerstattung. So übernimmt beispielsweise die AOK Niedersachsen bis zu zweimal im Jahr gegen Vorlage der Originalrechnungen 80 Prozent des Rechnungsbetrages, bis insgesamt 250 Euro im Jahr.

Bei Kindern und Jugendlichen wird eine einfache professionelle Prophylaxe (ohne professionelle Zahnreinigung) zweimal im Jahr bezahlt.

Die Kosten für die professionelle Prophylaxe werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Sie bemessen sich nach dem benötigten Zeitaufwand. Sie bekommen bei uns vor der Terminvergabe eine verbindliche Auskunft über Ihre individuellen Kosten.

Gesetzlich versicherte Patienten können auch über private Zusatzversicherungen die Kosten für eine professionelle Prophylaxe abdecken.